Gut, wenn alles geregelt ist – den letzten Weg planen –
Viele Menschen, vor allem Jüngere, beschäftigen sich kaum mit dem Ende des eigenen Lebens.Doch eine frühzeitige Vorsorge entlasstet und schafft Sicherheit. Daher sollte schon zu Lebzeiten dafür gesorgt werden, dass im Sterbefall nicht die Hinterbliebenen die Kosten für eine Beisetzung übernehmen müssen. Leistungen im Falle eines Todes werden von anderen Kassen nicht mehr bezuschusst noch beglichen. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist eine Möglichkeit hier tätig zu werden. Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt dann wenn der Sterbefall eingetreten ist.
Die Sterbekasse für das Kirchspiel Satrup ist eine von vielen Sterbekassen in der Bundesrepublik Deutschland die vor über 95 Jahren gegründet wurde und heute noch über 450 Mitglieder stark ist. Sterbekassen bieten die Möglichkeit Versicherungsabschlüsse zu tätigen um die anstehenden Beerdigungskosten in einem einigermaßen erträglichen Rahmen für die Hinterbliebenen zu halten. Nach Angaben des Bundesverbandes der Bestattungsunternehmen liegen bei realistischer Betrachtung die Kosten einer Bestattung zwischen 3000 – 7000 € oder noch höher.
Nutzen Sie die Gelegenheit für sich selbst oder auch für ihre/n Ehepartnern, Lebensgefährten oder Kinder eine entsprechende Vorsorge zu treffen. Nach unserem Ermessen ist gerade eine gegenseitige finanzielle Absicherung für den Sterbefall sinnvoll.
Die derzeitige Beitrags- und Leistungstabelle gibt dem oben angegebenen Personenkreis die Möglichkeit Mehrfachversicherungen bis zum 10-fachen Abschluss im Tarif "D" zu tätigen. Angemeldete Kinder im Tarif "D" sind bis zum vollendeten 14. Lebensjahrbeitragsfrei mitversichert. Anschließend beginnt beim Verbleib in der Sterbekasse die beitragspflichtige Zeit. Auch für die Zeit der beitragsfreien Mitgliedschaft wird ein Sterbegeld gezahlt. Die Beiträge sind bis zum Tode, längstens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr zu zahlen.
Die Höhe des Sterbegeldes wird durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Die Sterbekasse liegt ein aktuelles Gutachten zum 31.12.2018 vor. Laut diesem Gutachten wird ein Sterbegeld in Höhe von 300 € / Versicherungseinheit gewährt. Die Zahlung eines Gewinnzuschlages kann nach dem vorliegenden Gutachten ab 01.04.2020 nicht gewährt werden. Dieses liegt unter anderem daran, dass es seit Jahren sehr schwierig ist, auf dem Geldmarkt beim Anlegen von Geld, einen gewinnbringenden Zinssatz zu erzielen.
Weitere Einzelheiten zu der Beitrags- und Leistungstabelle erfahren Sie von den Ansprechpartnern.
Ihre vertrauensvollen Ansprechpartner der Sterbekasse für das Kirchspiel Satrup:
1. Vorsitzender
Johannes Petersen, Mauenholzer Weg 3, 24986 Mittelangeln, Tel. 04633 – 513 , Mobil: 0177 - 1916801, Mail
2. Vorsitzender
Horst – Karl Hansen, Schleswiger Str. 35, 24986 Mittelangeln, Tel. 04633 - 351010